Studierendenauswahl: Wie erkennt man gute zukünftige Juristen?

Hörsaal - Thema - Stduierfähigkeitstests
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Jura Studium

„Talent lässt sich nicht allein an der Abi-Note messen“

Davon ist die Bucerius Law School überzeugt. Deshalb gibt es für die Studienplatzvergabe keinen Numerus Clausus und es erfolgt auch keine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach der Abitur-Durchschnittsnote. Stattdessen werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Grundvoraussetzungen für eine Zulassung erfüllen, zum Auswahlverfahren eingeladen. Das Verfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.[1]

Das schriftliche Auswahlverfahren besteht aus der Abiturdurchschnittsnote und einem von der ITB Consulting entwickelten fachspezifischen Studierfähigkeitstest. Der Test prüft intellektuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für ein erfolgreiches Jurastudium wichtig sind. Dazu gehören insbesondere analytisches und logisches Denken, der Umgang mit verschiedenartigen, komplexen Informationen und sprachliche Genauigkeit. Beispielsweise müssen die Bewerberinnen und Bewerber Rechtsnormen auf konkrete Lebenssachverhalte anwenden oder einen Satz von Informationen auf seine logische Struktur hin untersuchen.

Doch ist ein solches Auswahlverfahren besser als eine Auswahl nur über die Abiturnote? Um diese Frage zu beantworten, wurde in einer Studie überprüft, wie gut das schriftliche Auswahlverfahren die spätere Studienleistung vorhersagt.[2]

Die Vorhersage der Studienleistung wird durch die Hinzunahme des Auswahltests verbessert

Für die Studie wurden die Daten von 579 Absolventinnen und Absolventen der Bucerius Law School untersucht, die am Auswahlverfahren teilgenommen und einige Jahre später ihr Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen hatten. Zu diesem Zeitpunkt bestand der Test aus fünf Subtests:

  • Schlussfolgerungen
  • Diagramme und Tabellen
  • Indizien
  • Fälle und Normen
  • Oberbegriffe

Sowohl die Abiturnote als auch der Auswahltest sagen die Studienleistung gut vorher. Besonders relevant für die Bucerius Law School war, dass die Kombination von Auswahltest und Abiturnote besser den Studienerfolg vorhersagt als die Abiturnote alleine.

Fachspezifische und komplexe Subtests sagen Studienleistung besonders gut vorher

Die verschiedenen Subtests sagen die Studienleistung unterschiedlich gut vorher: Den größten Beitrag zur Vorhersage der Studienleistung haben die Subtests Indizien sowie Fälle und Normen. Interessanterweise unterscheiden sich diese beiden Subtests von den anderen drei Subtests in Bezug auf zwei Aspekte:

  • Fachbezug, d.h. die beiden Aufgaben sind inhaltlich in den fachlichen Kontext des Studienfachs gebettet. Beim Subtest Indizien zum Beispiel werden konkrete Fälle (Zeugenaussagen o.ä.) dargestellt und die Bewerber müssen prüfen, ob sich daraus bestimmte Informationen logisch ableiten lassen. 
  • Komplexität, d.h. zur Lösung der Aufgaben werden mehrere Fähigkeiten benötigt. Zur Beantwortung der Aufgaben des Subtests Indizien beispielsweise wird eine Kombination aus Abstraktionsfähigkeit, logisch-analytischem Denken und der Fähigkeit, komplexe Informationen auf das Wesentliche zu reduzieren, benötigt.

Es handelt sich bei solchen Aufgabenformaten um Miniatursimulationen von Situationen, die typisch für das Studienfach sind: Die Anforderungen sind damit deutlich repräsentativer für die komplexen Anforderungen des Studiums als beispielsweise abstrakte Aufgabenformate wie sie in klassischen Intelligenztests verwendet werden. Bei den beiden Subtests Fälle und Normen sowie Indizien werden zwei besonders wichtige Aspekte des juristischen Denkens verlangt: Logisches Schlussfolgern sowie das Unterordnen eines Sachverhalts unter die Voraussetzungen einer Norm, auch als „Subsumtion“ bezeichnet.

Sicher ist ein guter Studienabschluss noch keine Garantie dafür, dass man später ein guter Jurist wird. Aber eine gute Abschlussnote ist für viele Arbeitgeber eine wichtige Voraussetzung für juristische Spitzenpositionen. Somit lässt sich die Frage, woran man einen guten späteren Juristen erkennt, vielleicht so beantworten: Wer sehr gut in der Schule ist und schon zum Zeitpunkt des Abiturs wichtige Aspekte des juristischen Denkens beherrscht wie das logische Schlussfolgern und das Subsumieren, der hat gute Chancen, später einmal ein erfolgreicher Jurist zu werden.        

Anmerkung: Im Anschluss an die durchgeführte Studie wurde der Auswahltest modifiziert: Die Subtests Oberbegriffe sowie Schlussfolgerungen wurden entfernt, stattdessen wurde als neuer Subtest Sprachstile aufgenommen.


Quellen:

[1] https://www.law-school.de/jurastudium/bewerbung/auswahlverfahren

[2] Bergholz, L. & Stegt, S. J. (2018). Validität und Fairness eines Studierfähigkeitstests für Rechtswissenschaften. Zeitschrift für Hochschulentwicklung, 13(4), 57-79.

Links:

Mehr Informationen zu Studierfähigkeitstests von ITB Consulting: https://itb-academic-tests.org

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