Wie überprüfen Hochschulen die Studieneignung von Bewerber/innen?

Hörsaal - Thema - Stduierfähigkeitstests
Hörsaal - Thema - Stduierfähigkeitstests

Mangelnde Vergleichbarkeit von Noten und hohe Abbrecherquoten Aufgrund der mangelnden Vergleichbarkeit von Abitur- und Bachelornoten stehen Hochschulen in Deutschland zunehmend vor der Herausforderung, die geeignetsten Bewerber/innen für ihre Studiengänge zu identifizieren. Auch Stipendienorganisationen stehen vor dieser Herausforderung bei der Beurteilung ihrer Stipendienbewerber/innen. Viele Studiengänge, z. B. Ingenieurwissenschaften, verzeichnen darüber hinaus eine hohe Abbrecherquote.

Fachspezifische Studierfähigkeitstests als ökonomische Lösung

Fachspezifische Studierfähigkeitstests ermöglichen eine Vorhersage des Studienerfolgs. Sie helfen, geeignete Bewerber/innen zu identifizieren und Abbrecherquoten zu senken. Sie können zu Auswahlzwecken verwendet werden oder im Rahmen von Self-Assessments, mit denen Studieninteressierte frühzeitig die Anforderungen ihres Wunsch-Studiums kennenlernen.

Bundesverfassungsgericht stärkt die Bedeutung von Tests

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 zur Vergabe knapper Studienplätze stärkt die Bedeutung von Studierfähigkeitstests: In den Leitsätzen des Urteils werden eine Orientierung am Kriterium der Eignung und die Verwendung weiterer Auswahlkriterien, die strukturiert und standardisiert sein sollen, neben den Noten der Hochschulzugangsberechtigung gefordert. Die fachspezifischen Studierfähigkeitstests von ITB erfüllen diese Forderungen in besonderem Maße. Das neue Portal itb-academic-tests.org bietet einen umfassenden Überblick über Studierfähigkeitstests der ITB Consulting zu allen Studienrichtungen.

Vorteile der Studierfähigkeitstests von ITB

  • Gute Erfolgsprognose – die Tests sagen den Studienerfolg gut vorher
  • Geringe Trainierbarkeit – der Erfolg im Test ist unabhängig davon, wie viel Geld und Zeit in die Vorbereitung investiert werden
  • Hohe Rechtssicherheit – die Testverfahren erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen der Bundesländer und die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts
  • Hoher Anforderungsbezug – die fachspezifischen Tests sind inhaltlich in das jeweilige Studienfeld eingebettet

ITB bietet Testverfahren nach dem Full-Service-Modell an, bei dem kein Aufwand für die Hochschulen anfällt. Außerdem bietet ITB alle Dienstleistungen rund um die Durchführung von Tests an – von Druck, Logistik und Auswertungen bei Paper/Pencil-Verfahren über die komplette Online-Durchführung unter Aufsicht in den ITB-Testzentren bis hin zu wissenschaftlicher Begleitforschung und Evaluation.

ITB entwickelt Eignungstests nach psychologischen Standards

ITB ist Mitglied in der International Test Commission (ITC) und entwickelt Tests nach aktuellen wissenschaftlichen Standards, u.a. nach der DIN 33430. Alle Testentwickler von ITB verfügen über einen Hochschulabschluss in Psychologie (Diplom oder Master), langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Evaluierung von Tests und eine Lizenzierung nach der DIN 33430. Die Testkonzepte und -aufgaben werden kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Unterstützt wird ITB von einem wissenschaftlichen Beirat mit drei namhaften Professoren der Psychologie: Professor Francis Preckel (Trier), Professor André Beauducel (Bonn) und Professor Martin Kersting (Gießen).   Kontakt: Dr. Stephan Stegt, stephan.stegt@itb-consulting.de

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