Akzeptanz von Auswahlverfahren

Die Akzeptanz von Auswahlverfahren bezeichnet den Grad an Zustimmung oder Verständnis, die Teilnehmende hinsichtlich verschiedenen Instrumenten der Personalauswahl aufweisen. Sie stellt ein wichtiges Kriterium dar: Je höher die Akzeptanz durch die Bewerber ist, desto eher nehmen die Bewerber eine ihnen angebotene Stelle an.

Die Akzeptanz eines Instrumentes wird vor allem von der Augenscheinvalidität beeinflusst – also davon, inwieweit Bewerber das Verfahren als plausibel für den jeweiligen Zweck erachten, z. B. die besten Bewerber zu identifizieren. Die Augenscheinvalidität und damit die Akzeptanz eines Verfahrens können durch einen hohen Berufsbezug (z. B. inhaltliche Einbettung von Testaufgaben; Simulationen, die nahe am Berufsalltag sind) erreicht werden. Ein weiterer Aspekt, der die Akzeptanz eines Verfahrens positiv beeinflusst, ist die vom Bewerber wahrgenommene Möglichkeit, seine Stärken zu zeigen und das Verfahren zumindest in Teilen mitzugestalten. Daher besitzt u. a. das Einstellungsgespräch oder Interview eine hohe Akzeptanz. Zudem spielt der Umfang eines Auswahlverfahrens eine Rolle bei der Akzeptanz. Das Verfahren sollte nicht zu lange dauern, aber auch nicht zu kurz sein, da dann der Bewerber a) ggf. das Gefühl hat, nicht ausreichend von sich zeigen zu können und b) ihm nicht ausreichend Zeit gewidmet wird.

Welche konkreten Verfahren vom Bewerber akzeptiert werden, ist abhängig von der Position (z. B. Auszubildender vs. Führungskraft) und dem späteren Aufgabenfeld. Eine allgemeingültige Aussage zu z. B. Intelligenztests kann nicht getroffen werden.

Die Akzeptanz eines Auswahlverfahrens ist zunächst unabhängig von der tatsächlichen psychometrischen Güte des Verfahrens. Damit die richtigen Bewerber mit dem Verfahren identifiziert werden und dann auch die angebotene Stelle annehmen, sollte eine angemessene Gewichtung von psychometrischer Güte und Akzeptanz geachtet werden.

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